Stärkung des Datenschutzes ist richtig, darf aber nicht auf dem Rücken der Vereine stattfinden!

Mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag haben die Landtagsfraktionen von SPD und CDU auf die wachsende Unsicherheit bei Vereinen in Bezug auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union reagiert.

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt insbesondere Vereine vor große Herausforderungen, da diese zumeist ehrenamtlich organisiert sind. Mit dem Entschließungsantrag sollen den über 56.750 niedersächsischen Vereinen in Zusammenarbeit mit der Landesdatenschutzbeauftragten geholfen werden, die Anforderungen der DSGVO einzuhalten.

Zu diesem Zweck beauftragt die SPD-Fraktion die Datenschutzbeauftragte des Landes, die Vereine in Niedersachsen bestmöglich zu beraten und unter Einbindung des Datenschutzinstituts Niedersachsen zu schulen; im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit über Vereine den Grundsatz „Beratung vor Sanktion“ zu befolgen, z.B. bei einem Erstverstoß gegen die Datenschutzregeln für Vereine keine Bußgelder zu verhängen, sondern Hinweise und Beratung Vorrang zu geben.

„Ziel muss es sein, den Vereinen anwenderfreundliche und konkrete Formulierungs- und Handlungsleitlinien an die Hand zu geben um mit der neuen Materie rechtssicher umgehen zu können. Zudem soll die Landesregierung auf Bundesebene für eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes eintreten, die Vereine, die vor allem durch ehrenamtliches Engagement getragen werden, von der Verpflichtung befreit, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen“, so Naber.