Der Niedersächsische Landtag hat die Novelle des Krankenhausgesetzes und somit ein Bündel an Maßnahmen zur Stärkung der Patientensicherheit in Niedersachsen einstimmig verabschiedet. Eine Mordserie, wie sie sich in Delmenhorst und Oldenburg ereignet hat, soll damit künftig verhindert werden.
Darin sind wichtige Maßnahmen enthalten, welche die Patientensicherheit in Niedersachsen ganz deutlich erhöhen werden:
1. Jedes Krankenhaus hat ein anonymes Fehlermeldesystem einzuführen. Dort können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verdachtsmomente für Fehlverhalten oder Straftaten innerhalb des Krankenhausbetriebes melden, ohne dass ihre Identität bekannt wird. Geregelt wird auch, dass die Meldungen vom Krankenhaus zur ständigen Verbesserung der Patientenversorgung auszuwerten sind. Und: Wenn eine Meldung auf eine besondere Gefahr für die Patientinnen oder Patienten hindeutet, hat das Krankenhaus dies dem zuständigen Gesundheitsministerium unverzüglich mitzuteilen.
2. Jedes Krankenhaus muss regelmäßig Mortalitäts- und Morbiditäts-Konferenzen durchführen. Bei diesen werden auch Todesfälle und besonders schwere Krankheitsverläufe erörtert. Eine Häufung von ähnlich eingetretenen Todesfällen fällt so schneller auf und es kann schnell reagiert werden.
3. Jedes Krankenhaus muss eine Arzneimittelkommission haben. Diese führt eine Arzneimittelliste und berät das ärztliche und pflegerische Personal.
4. Jedes Krankenhaus muss zukünftig Stationsapothekerinnen oder Stationsapotheker in ausreichender Zahl als Beratungspersonen für die Stationen einsetzen. Diese stehen dort u.a. für arzneimittelbezogene Fragestellungen zur Verfügung.
5. Jedes Krankenhaus muss zukünftig einen Plan zur Unterstützung bei berufsbezogenen Belastungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellen. Damit soll der hohen Dauerbelastung bereits präventiv entgegengewirkt werden.