Die Oldenburger Landtagsabgeordneten Ulf Prange und Hanna Naber (beide SPD) haben heute aus dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur erfahren, dass acht innovative Bildungs- und Weiterbildungsangebote, die den Hochschulzugang erleichtern, gefördert werden. Von der Universität Oldenburg wird das Projekt „Kurswechsel: Migrant*innen von der Hochschule in den Beruf“ unterstützt.
Die Gesamtförderung aller Projekte in Höhe von insgesamt rund 2,5 Millionen Euro setzt sich zusammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und zusätzlichen Landesmitteln.
Durch das Förderprogramm „Öffnung von Hochschulen“ werden berufsbegleitende Bildungs- und Weiterbildungsangebote an Hochschulen für Studien- und Weiterbildungsinteressierte mit und ohne Abitur, Angebote zur Unterstützung des Übergangs vom Beruf in die Hochschule, Maßnahmen zur Unterstützung des Hochschulzugangs sowie eine Verbesserung des Beratungsangebotes und des Einstiegs in ein Hochschulstudium unterstützt.
Das Projekt „Kurswechsel“ will durch fünf individuelle und digitale Maßnahmen (die Portfolioerstellung, die digitale Lernplattform, die individuelle und bedarfsorientierte Begleitung, Workshops und das Praktikum) Bildungswegabbrecherinnen und -abbrecher für den Arbeitsmarkt stärken und sie zur aktiven Teilnahme an diesem befähigen. Zentrale Zielgruppe des Projektes sind Studienabbrecherinnen und -abbrecher, wobei der Fokus auf der Gruppe der höher qualifizierten geflüchteten Studienabbrecher liegt.
Gesamtziel des Projektes ist es, Maßnahmen und Materialien zu entwickeln, zu erstellen und zu erproben. Teilziel der Maßnahmen ist, die Chancen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz trotz Studienabbruch zu erhöhen. Grundlegende Ziele der Maßnahmen sind die Sichtbarmachung und Reflexion der eigenen Kompetenzen, das Kennenlernen des Bildungs- und Berufssystems in Deutschland und die Befähigung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sich in diesem eigenständig zu bewegen. Zur Erreichung dieser Ziele wirken die verschiedenen Maßnahmen zusammen, haben aber jeweils bestimmte Schwerpunkte und Ausrichtungen.
„Wir freuen uns, dass die unglaublich wichtige Arbeit des Projektes nun in Oldenburg beginnen kann“, so Naber und Prange.
Die nächste Antragsphase hat bereits begonnen. Antragsberechtigte Einrichtungen können Anträge zur Förderung von Projekten im Rahmen der ESF-Richtlinie „Öffnung von Hochschulen“ bis zum 30. April 2020 bei der NBank stellen. Wichtige Information: Voraussichtlich werden für den letzten Antragsstichtag noch etwa 2,5 Mio. Euro (ESF- und Landesmittel) zur Verfügung stehen.