Schnelle finanzielle Hilfe – Gemeinnützige Organisationen können durch Niedersachsen-Schnellkredit Unterstützung in Corona-Krise erhalten

Wie die Oldenburger Landtagsabgeordneten Hanna Naber und Ulf Prange heute aus dem SPD geführten Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erfahren haben, kann ab sofort von gemeinnützigen Organisationen ein Schnellkredit  bei der  Niedersächsischen NBank beantragt werden.

„Wenn Einnahmen oder Spenden ausbleiben, können vielerorts laufende Kosten nicht mehr gedeckt und notwendige Investitionen nicht mehr getätigt werden!“, schildert Prange.

Niedersachsen lässt jene gemeinnützigen Organisationen während dieser schweren Krise nicht im Regen stehen. „Zur Deckung von Liquiditätsengpässen oder gar zur Verhinderung des vollständigen Liquiditätsausfalls können Organisationen ab sofort den „Niedersachsen-Schnellkredit Gemeinnützige Organisationen“ bei der NBank beantragen.“, weist Hanna Naber hin.

Der SPD-Fraktion ist die Sicherung der sozialen Landschaft ein wichtiges Anliegen. „Wir wollen die Strukturen vor Ort erhalten, welche durch die Corona-Pandemie in Gefahr sind. Es geht darum, dass wir den gemeinnützigen Sektor, der einen so wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in unseren Städten und Gemeinden leistet, in dieser schweren Zeit unterstützen, erklärt Prange.

Ziel sei es, die Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern: „Uns ist wichtig, dass nicht nur Unternehmen von den wirtschaftlichen Hilfen während der Corona-Krise profitieren. Es ist ein wichtiges Signal für das Gemeinwesen, dass nun auch gemeinnützige Organisationen und soziale Einrichtungen Kredite mit günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten aufnehmen können, um die so wichtige gesellschaftliche Arbeit in der aktuellen Zeit fortsetzen zu können, ergänzt Naber.“

Vorgesehen sind Darlehen von 10.000 bis 800.000 Euro. Die Laufzeit variiert zwischen 5, 7 und 10 Jahren. Die Antragstellung ist über das Kundenportal der NBank schnell und unbürokratisch möglich. Gefördert werden laut Niedersächsischem Sozialministerium laufende Kosten (Betriebsmittel) sowie kurzfristig anstehende Anschaffungen (Investitionen) in die soziale Infrastruktur. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Gehälter, Löhne sowie Honorare für freie Mitarbeiter förderfähig.