Die Oldenburger Landtagsabgeordneten Hanna Naber und Ulf Prange (beide SPD) haben aus dem niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erfahren, dass das Land Niedersachsen ein Förderprogramm für Kinos, Veranstaltungswirtschaft und Schaustellerbranche mit insgesamt 50 Millionen Euro aufgelegt hat. 7 Millionen Euro aus dem Programm sind ausschließlich für Kinos vorgesehen.
„Die Pandemie stellt die Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft vor große Herausforderungen, da Messen, Kongresse und Konzerte in den letzten Monaten nicht bzw. allenfalls nur unter erheblichen Einschränkungen stattfinden konnten. Kinos mussten zeitweise schließen und hatten in den anderen Monaten des Jahres deutlich weniger Besucher*innen als in den Vorjahren. Umsatzstarke Feste wie der Kramer- und der Lambertimarkt sind in diesem Jahr ebenfalls ausgefallen“, so Hanna Naber, kulturpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Obwohl sich die Betroffenen kreative Lösungen haben einfallen lassen, fehlen die Umsätze. Ein eigens auf diese Unternehmen abgestimmtes Programm wird daher dringend benötigt.“
„In den letzten Monaten haben meine Kollegin Hanna Naber und ich viele Gespräche mit Betroffenen hier vor Ort in Oldenburg geführt. Die Situation ist insbesondere für Kinos und Schausteller sowie die Veranstaltungsbranche äußerst schwierig. Umso mehr freue ich mich, dass sich das Land in diesen Bereichen nun auch mit einem eigenen Förderprogramm engagiert. Wir alle wollen nach der Pandemie nicht auf Kinobesuche, Konzerte, Jahr- und Weihnachtsmärkte verzichten. Dann aber müssen wir den Betrieben helfen, diese für sie so schwierigen Zeit zu überstehen. Ich bin froh darüber, dass unsere Bemühungen in Hannover Erfolg hatten und der Wirtschaftsminister jetzt aktiv geworden ist“, ergänzt Prange.
Das Förderprogramm richtet sich an alle Unternehmen der Veranstaltungs- und Schaustellerbranche. Dazu gehören beispielsweise Unternehmen in den Bereichen Messebau, Catering, Tontechnik, Beleuchtung, Bühnenbau oder Diskotheken. Voraussetzung für eine Förderung ist die Bewilligung der Überbrückungshilfe II des Bundes.
Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft erhalten für die Monate April bis Dezember 2020 einen pauschalierten Umsatzverlustausgleich in Höhe von bis zu zehn Prozent des Vorjahresumsatzes. Um gerade sehr kleine Unternehmen zu unterstützen, werden die ersten 100.000 Euro Umsatzverlust mit einem Ausgleich von 15 Prozent gefördert. Schausteller können alternativ für die Monate April bis Dezember 2020 einen pauschalen Umsatzverlustausgleich von bis zu 7,5 Prozent des Vorjahresumsatzes erhalten sowie einen Ausgleich der in April bis Dezember 2020 fälligen Tilgungskosten von betrieblichen Darlehens- oder Leasingverträgen von bis zu 20 Prozent als betriebliche Fixkosten. Die maximale Fördersumme beträgt pro Unternehmen 50.000 Euro. Die Förderung läuft bis 30. Juni 2021. Wer Novemberhilfe oder Dezemberhilfe erhält – und damit eine Unterstützung in Höhe von 75 Prozent des Vorjahresumsatzes – erhält für diesen Zeitraum keine Landesförderung.
Anträge können ab dem 15. Dezember 2020 bei der NBank gestellt werden.
Die Pressemitteilung zum Download finden Sie hier als pdf.